Macht ein Sprengwerk wirklich „Bumm“?

„Die Erkundung hat einen Trümmerkegel“ – also letztlich einen großen Schuttberg – „in Garage 17 ergeben. Dieser drückt gegen die linke Seitenwand der Garage, sodass diese einsturzgefährdet ist“ erläuterte der Gruppenführer seiner Mannschaft. „Unser Auftrag ist die Abstützung der Seitenwand der Garage. Nach Rücksprache mit dem Baufachberater soll in der linksseitig benachbarten Garage 16 ein Sprengwerk errichtet werden. Dies wiederum macht eine Wandabstützung in Garage 15 erforderlich. Durch die dadurch entstehende Lastableitung in den Boden muss zuvor noch die Arbeitsgrube in Garage 15 gesichert werden.“ fuhr er fort. Das material-, zeit- und kraftaufwändige Ausbildungsziel für den heutigen Samstagsdienst war gesteckt.

 

Zunächst galt es, die Seitenwände der Arbeitsgrube in Garage 15 zu sichern. Denn durch die baulichen Gegebenheiten würden die Füße der Wandabstützung und damit die Punkte, an denen die auf die Seitenwand der Garage wirkenden Kräfte von der Wand in den Boden abgeleitet werden, im unmittelbaren Randbereich der Arbeitsgrube platziert werden müssen. Die angenommene Einsatzsituation sah jedoch vor, dass eine ausreichende Tragfähigkeit der Grubenwände zweifelhaft war.

 

Nachdem die zur Sicherung der Grubenwände vorgesehenen Kanalstreben und Gewindestützen installiert waren, konnte nun mit dem Aufbau der Wandabstützung begonnen werden. Mittel der Wahl war hier das Einsatzgerüstsystem. Dabei handelt es sich um ein modulares Gerüstsystem, das zu einer Vielzahl an Konstruktionen, die von einfachen Hilfskonstruktionen über Rettungsplattformen bis hin zu freitragenden Brückenkonstruktionen reichen, zusammengesetzt werden kann. Die Wandabstützung basiert letztlich auf einem rechtwinkeligen, gleichschenkeligen Dreieck, bei dem die beiden kurzen Seiten auf dem Boden und an der abzustützenden Wand platziert werden. Sollte die Wand umkippen, wird die zunächst von der Seite drückende Last der Wand über die lange Seite des Dreiecks um 90° in den Boden bzw. das Fundament „umgeleitet“.

 

Schließlich musste noch der eigentliche Einsatzauftrag, nämlich die Abstützung der linken Seitenwand von Garage 17, erfüllt werden. Wie bereits eingangs erwähnt, war dazu der Bau eines sogenannten „Sprengwerks“ vorgesehen. Wer bei dem Begriff auf ein großes Spektakel mit Rauch, Funken und lautem „Bumm“ hofft, wird enttäuscht. Vielmehr handelt es sich bei einem Sprengwerk um einen hölzernen Spreizbalken, der zwischen den beiden Seitenwänden von Garage 16 verkeilt wurde, und sodann noch mit diagonal verkeilten Holzbalken gegen Durchknicken gesichert wurde.


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